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Anliefer-/Abholrichtlinien

1. Grundsatz

Die termingerechte Bereitstellung von Waren und die damit verbundene zuverlässige Versorgung von Kunden ist seit jeher von großer Bedeutung und wird infolge des stetig wachsenden Wettbewerbsdrucks an dieser gewinnen. 
Die Qualität der Logistik bestimmt somit seit jeher, aber auch in wachsendem Maße, die Wettbewerbsfähigkeit und wird zunehmend auch zu einem wichtigen Erfolgsfaktor. 
Vor diesem Hintergrund erfordern die laufend steigenden Anforderungen eine kontinuierliche Verbesserung der Abläufe und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Alfred Neudert GmbH (nachfolgend Neudert genannt) und den anliefernden bzw. abholenden Unternehmen bzw. Transportunternehmen. 
Um einen reibungslosen und sicheren Betrieb zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich die Vorgaben einzuhalten. Die folgenden Anliefervorgaben gelten verbindlich als ergänzende Vereinbarungen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, BGB, HGB, ADSp). 

2. Anwendungsbereich

Geltend für das Firmengelände von Neudert. 
Alfred Neudert GmbH 
Hofäckerstraße 2 
97256 Geroldshausen/Moos 
Tel: 09366 / 9816-0 
Fax: 09366 / 9816-99 
Mail: info(at)neudert.de


3. Allgemeines 
3.1. Firmensprache 

Die Firmensprache sowie die Geschäftssprache bei Neudert ist Deutsch. Die vom Transportunternehmen durchgeführte Dokumentation sowie alle Verhandlungen werden auf Deutsch verfasst bzw. geführt. 
Auf dem Firmengelände befindliche Schilder und Tafeln sind in der deutschen Sprache verfasst. Alle Mitarbeiter der Firma Neudert kommunizieren ausschließlich in Deutsch. So wird eine mögliche Diskriminierung von anderen Gruppen vermieden. Jeder wird mit den gleichen Maßstäben gemessen und kommuniziert in der gleichen Sprache. 
Die vom Transportunternehmen eingesetzten Mitarbeiter sind in der Lage, Hinweisschilder und Tafeln auf dem Firmengelände zu lesen und zu verstehen. Die Frachtführer können eine Kommunikation im benötigten Rahmen mit den Mitarbeitern von Neudert führen. Nur so ist ein reibungsloser Warenverkehr gewährleistet. 
Wenn ein Transportunternehmen einen neuen Mitarbeiter einarbeitet unterstützen wir gerne indem wir entsprechend unseren Regeln mit diesen Mitarbeitern auf vereinbarter Basis kommunizieren. Niemand soll hier benachteiligt werden, jeder kann ein geschätztes Mitglied unserer Gesellschaft sein.

3.2. Anzuwendendes Recht 

Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschuss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

3.3. Gerichtsstand 

Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit zulässig, Würzburg.


4. Warenannahme (das Transportunternehmen liefert Waren an) 
4.1. Warenannahmenzeiten 

Es gelten verbindlich folgende Anlieferzeiten:
Montag – Freitag: 07:00 – 9:00 Uhr, 9:15 – 12:00 Uhr und 12:45 – 18:00 Uhr

4.2. Warenannahmeort 

Der Wareneingang befindet sich in der rechten hinteren Halle. Am Tor ist ein Schild „Warenannahme“ angebracht, sowie eine Glocke zum Läuten. Der Eingang (Tür) befindet sich rechts um die Ecke

4.3. Verfahren, wenn der Wareneingang nicht personell besetzt ist 

In den angegebenen Warenannahmezeiten ist immer jemand bei Firma Neudert erreichbar. 
Sollte die Warenannahme nicht personell besetzt sein, bitte über den Hof zum Versand gehen. Dort ist ebenfalls eine Glocke bei der man läuten kann. Im unwahrscheinlichen Fall, dass hier niemand reagiert, bitte zum Haupteingang gehen. Im Foyer befindet sich vor der Glastür die „Besucherglocke“.

4.4. Befugte Personen 

Mitarbeiter der Fa. Neudert können daran identifiziert werden, dass sie ein graues Neudert-Shirt anhaben und einen blauen Transponder besitzen. 
Nur Mitarbeiter der Firma Neudert sind befugt, Sendungen entgegenzunehmen. Gegen Anfrage des Frachtführers weist sich gerne jeder Mitarbeiter mit seinem Shirt und Transponder aus. Personen, die nur das graue Shirt besitzen oder nur den blauen Transponder oder keines von beidem sind nicht Mitarbeiter der Fa. Neudert. 
Alle anderen Personen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Firmengeländes, auch wenn sie sich als Mitarbeiter der Firma Neudert ausgeben sollten, dürfen keine Waren vom Transportunternehmen erhalten. In diesem Fall gilt die Sendung als „Nicht angeliefert“ und es obliegt noch weiterhin der Verantwortung des Transportunternehmens diese Sendung pünktlich bei Neudert abzuliefern

4.5. Dokumentation der Warenannahme 

Das Transportunternehmen verfügt über dokumentenechte Verfahren zur Dokumentation der Ablieferung. Dabei ist es egal, ob dieser Prozess rechnergestützt ist oder manuell. 
Die Nachweispflicht der Warenannahme durch Neudert obliegt dem Transportunternehmen. Der Erhalt jeder Sendung muss mittels Namen der von Neudert entgegennehmenden Person dokumentiert werden. Sollte die Sendung nicht von einem der zur Verfügung stehenden befugten Personen (4.4) entgegengenommen worden sein gilt die Sendung als „Nicht angeliefert“ und es obliegt noch weiterhin der Verantwortung des Transportunternehmens diese Sendung pünktlich bei Neudert abzuliefern. 
Außerdem trägt sich der Frachtführer in die ausliegende „Anliefer-, Abholtabelle“ ein (siehe letzte Seite). Benötigte Angaben sind: Datum, Name, KFZ-Nummer, Transportunternehmen, Abholung oder Anlieferung. Nur wenn auf dieser Liste ein Eintrag zu finden ist hat auch eine Anlieferung bei Neudert stattgefunden. Ohne diesen Eintrag gilt die Sendung als „Nicht angeliefert“ und es obliegt noch weiterhin der Verantwortung des Transportunternehmens diese Sendung pünktlich bei Neudert abzuliefern.

5. Versand (das Transportunternehmen holt Ware ab) 
5.1. Versandzeiten 

Es gelten verbindlich folgende Versandzeiten:
Montag – Freitag: 07:00 – 9:00 Uhr, 9:15 – 12:00 Uhr und 12:45 – 18:00 Uhr

5.2. Warenannahmeort 

Der Versand befindet sich im Hauptgebäude rechts neben dem großen Haupteingang. Hier ist eine Doppeltüre mit einer Glocke zum Läuten.

5.3. Verfahren, wenn der Versand nicht personell besetzt ist 

In den angegebenen Versandzeiten ist immer jemand bei Firma Neudert erreichbar. 
Sollte der Versand nicht personell besetzt sein, bitte zum Haupteingang gehen. Im Foyer befindet sich vor der Glastür die „Besucherglocke“. 
Hinweis: Gerade nach 16:00 Uhr kann es sein, dass Mitarbeiter von Neudert aus anderen Bereichen des Hauptgebäudes zum Versand laufen. Etwas Geduld ist hier manchmal von Vorteil.

5.4. Befugte Personen 

Mitarbeiter der Fa. Neudert können daran identifiziert werden, dass sie ein graues Neudert-Shirt anhaben und einen blauen Transponder besitzen. 
Nur Mitarbeiter der Firma Neudert sind befugt, Sendungen an ein Transportunternehmen zu übergeben. Gegen Anfrage des Frachtführers weist sich gerne jeder Mitarbeiter mit seinem Shirt und Transponder aus. Personen, die nur das graue Shirt besitzen oder nur den blauen Transponder oder keines von beidem sind nicht Mitarbeiter der Fa. Neudert. 
Von allen anderen Personen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Firmengeländes, auch wenn sie sich als Mitarbeiter der Firma Neudert ausgeben, darf das Transportunternehmen keine Neudert-Sendung entgegennehmen. Diese Sendung obliegt dann der Verantwortung des Transportunternehmens und nicht von Neudert.

5.5. Dokumentation des Versands (Warenübergabe an das Transportunternehmen) 

Neudert verwendet die vom Transportunternehmen zur Verfügung gestellten Dokumente zur Dokumentation der Abholung. Wenn ein Transportunternehmen keine Dokumentation hat (z.B. Kurierfahrten oder Taxifahrten) bereitet Neudert ein eigenes Dokument vor. Jede Sendung wird quittiert, so wie es die Dokumente des Transportunternehmens vorsehen. 
Die Nachweispflicht der Warenübergabe von Neudert an das Transportunternehmen obliegt Neudert. 
Sollte ein Transportunternehmen eine Sendung von einer Person entgegengenommen haben, die nicht von Neudert ist, sich aber dafür ausgegeben hat (5.4) obliegt die Verantwortung dieser Sendung dem Transportunternehmen und nicht Neudert. 
Die anschließende Dokumentation des Transports und des Abliefern der Sendung beim Empfänger obliegt dem Transportunternehmen. Im Rahmen der Nachweispflicht kann auf Anfrage von Neudert diese Dokumentation zur Verfügung gestellt werden (Tracking etc). 
Außerdem trägt sich der Frachtführer in die ausliegende „Anliefer-, Abholtabelle“ ein (siehe letzte Seite). Benötigte Angaben sind: Datum, Name, KFZ-Nummer, Transportunternehmen, Abholung oder Anlieferung. Nur wenn auf dieser Liste ein Eintrag zu finden ist hat auch eine Abholung bei Neudert stattgefunden. Ohne diesen Eintrag ist eine Sendung offensichtlich nicht von Neudert und es obliegt die Verantwortung dieser Sendung dem Transportunternehmen und nicht Neudert.

Hinweis: 
– Warenannahme und Versand befinden sich wenige Meter entfernt voneinander über dem Hof. 
– Wir behalten uns vor, die Sendungen innerhalb der beiden Stellen umzuleiten.

6. Transportschäden/Warenübernahme 

Das Transportunternehmen hat in jeglicher Hinsicht dafür Sorge zu tragen, dass das Transportgut in ordnungsgemäßem Zustand den Zielort erreicht 

  • bei beschädigt angelieferter Ware behält sich Neudert vor, zu Lasten des Transportunternehmens die Annahme zu verweigern 

  • die Sendungen werden unter dem Vorbehalt der nachträglichen Qualitäts- und Mengenkontrolle angenommen 

  • dem Frachtführer wird lediglich die Anzahl der angelieferten Packstücke (Colli, Paletten, Pakete, usw.) quittiert 

  • die qualitative und quantitative Wareneingangskontrolle erfolgt im weiteren Verlauf anhand des Lieferscheines 

  • offensichtliche Mängel an der Verpackung sowie Mengenabweichungen bei den Packstücken muss der Frachtführer auf der Dokumentation bestätigen 

  • verdeckte Transportschäden, die bei der Warenannahme nicht erkennbar sind, werden dem Transportunternehmen innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen zur Regulierung gemeldet

7. Tausch von Paletten und Ladehilfsmitteln

Generell erfolgt von Seiten Neudert ein sofortiger Austausch von Europaletten. Getauscht werden nur Europaletten, die tauschfähig sind (siehe „EPAL Qualitätsklassifizierung“ Klasse A & Klasse B, bedingt auch Klasse C), alle anderen schlechteren oder beschädigten Paletten werden nicht getauscht. Neudert nimmt diese aber entgegen und entsorgt diese kulanterweise, ohne dass dem Transportunternehmen Kosten entstehen.

Quelle: http://www.gpal.de/media/pdf/EPAL_Qualitaetsguide_2016_DE_DINA3.pdf 

Werden die Paletten nicht sofort getauscht, so sind die Paletten-Guthaben zu dokumentieren. Auf Anfrage von Neudert nennt das Transportunternehmen die Höhe des Guthabenkontos. Es obliegt Neudert dieses Guthaben einzufordern, das Transportunternehmen liefert dann in einer adäquaten Zeit die Europaletten. 
Nennenswerte Sonder- bzw. Leihgebinde sind auf den Lieferscheinen zu vermerken und bei der Warenannahme explizit anzumelden.

8. Umweltschutz 

Auf Grund des Umweltschutzes und zum Wohle unserer Nachbarn wird jedes angehaltene oder geparkte KFZ auf dem Hof ausgestellt. Der Schlüssel des Fahrzeuges ist dabei vom Fahrer abzuziehen. 
Die Fahrzeuge müssen in einem vernünftigen Zustand sein. Es dürfen keine Flüssigkeiten oder Gase entweichen wie Öle etc., die außerhalb des Fahrzeuges nichts zu suchen haben. 
Im Sinne unser aller Umwelt hat jeder sicher Verständnis dafür, dass Neudert das Transportunternehmen sofort informieren würde, wenn ein Fall von Umweltverschmutzung wie z.B. Ölflecke auf dem Boden etc. auftreten. Der Verursacher erhält dann 24 Stunden Zeit diesen Schaden zu beheben. 
Nach dieser Zeit wird Neudert im Sinne unserer Umwelt eine Anzeige erheben und selbst den Schaden so kurzfristig wie möglich beseitigen. Bei größerem Schaden werden entstehende Kosten dem Verursacher in voller Höhe weitergeleitet. Bei kleineren Schäden, die Neudert selbst beheben kann, erlaubt Neudert sich, dem Verursacher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 € pro Stunde in Rechnung zu stellen.

9. Sicherheit 

Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist das Tragen von Sicherheitsschuhen für alle Frachtführer auf dem Betriebsgelände von Neudert verpflichtend. 
Die Fahrzeuge des Transportunternehmens sind in einem verkehrssicheren Zustand und entsprechen den Regeln der StVO. Dies bedeutet z.B., dass Beleuchtungen funktionieren, die Profiltiefe der Reifen oberhalb der Verschleißgrenze liegt, in Wintermonaten dementsprechende wintertaugliche Reifen verwendet werden, TÜV und AU in Ordnung sind etc. 
Neudert behält sich das Recht vor, bei Warenannahme oder Versand das Fahrzeug zu begutachten und wenn nötig, dieses Fahrzeug bei Versand abzulehnen. Das Transportunternehmen wird kurzfristig informiert und hat die Chance entsprechend für Abhilfe zu sorgen.

10. Sondervereinbarungen 

Von den vorliegenden Anliefer- und Abholrichtlinien abweichende Sondervereinbarungen sind grundsätzlich im Vorfeld mit den verantwortlichen Mitarbeitern von Neudert abzustimmen und schriftlich festzulegen.

11. Nichtbeachtung der Anlieferrichtlinien

Bei Nichtbeachten oben genannter Richtlinien behält sich Neudert vor, das Transportunternehmen auf den erkannten Mangel hinzuweisen. 
Im Wiederholungsfalle hat jeder sicher Verständnis dafür, dass Neudert eine Aufwandsentschädigung für Suchen, Umräumen, Umpacken, Identifizieren oder Kennzeichnen etc. in Höhe von 40 € pro Stunde dem verursachendem Transportunternehmen in Rechnung stellen wird.

12. Arbeiten ohne Anlieferrichtlinien 

Neudert erlaubt Sich, die Transportunternehmen, mit denen auf dieser Basis eine gute und konstruktive Zusammenarbeit besiegeln werden kann, auf dem Schriftverkehr als „Partnerunternehmen für Transport“ auszuweisen und auf die hohe Qualität und Zuverlässigkeit dieser Unternehmen hinzuweisen. 
Sendungen, die mit anderen Unternehmen durchgeführt werden obliegen nicht der Verantwortung von Neudert. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für einen reibungslosen Transport. Eventuell entstehende Kosten werden in voller Höhe dem Auftraggeber oder dem verursachenden Transportunternehmen angelastet.

13. Gültigkeit 

Die vorliegenden Richtlinien gelten ab Februar 2018 verbindlich für alle Transportunternehmen und Selbstanlieferer von Neudert. 
Alle vorherigen Versionen verlieren damit Ihre Gültigkeit. 
Neudert bittet darum, dass diese Vorgaben beachtet und umgesetzt werden.